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   VG Hannover, 06.04.2009 - 12 A 573/09   

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https://dejure.org/2009,44376
VG Hannover, 06.04.2009 - 12 A 573/09 (https://dejure.org/2009,44376)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.04.2009 - 12 A 573/09 (https://dejure.org/2009,44376)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. April 2009 - 12 A 573/09 (https://dejure.org/2009,44376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Kosovo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, depressive Störung, dissoziative Störung, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Hannover, 06.04.2009 - 12 A 573/09
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich trotz an sich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betroffene Ausländer die an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Versorgung tatsächlich nicht erlangen kann (BVerwG, Urt. v. 29.10.2002,1 C 1/02, DVBI. 2003, 463).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Hannover, 06.04.2009 - 12 A 573/09
    Sie ist erheblich, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, und konkret, wenn der Ausländer alsbald nach seiner Rückkehr in eine solche Lage geriete, weil er auf die dortigen unzureichenden Behandlungsmethoden angewiesen ist und auch anderswo keine wirksame Hilfe erlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1997, 9 C 58/96, BVerwGE 105, 383, 387).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 06.04.2009 - 12 A 573/09
    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002, 1 B 59/02, juris),.
  • VG Hamburg, 17.08.2009 - 15 K 652/08

    Aufenthaltserlaubnis: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Menschen mit schwerer posttraumatischen Belastungsstörung erhalten derzeit im Kosovo mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine angemessene Behandlung (so auch das ganz überwiegende Ergebnis der Rechtsprechung deutscher Gerichte, vgl. z.B. VG Stuttgart, Urteil vom 22.6.2009,11 K 2502/08, Juris Rn. 37; VG Sigmaringen, Urteil vom 17.12.2008, A 7 K 257/07, Juris; VG Arnsberg, Urteil vom 3.11.2008, 3 K 434/06.A, Juris; VG Braunschweig, Urteil vom 11.3.2009, 4 A 389/06, Juris; VG Hannover, Gerichtsbescheid vom 6.4.2009, 12 A 573/09, Juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 3.12.2008, 7a K 530/08.A, Juris; a.A. VG Düsseldorf, Urteil vom 21.4.2009, 14 K1057/08.A, Juris).
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